Das Geldwäschegesetz (GwG) und unsere Sorgfaltspflicht als Edelmetallhändler

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Wie das Wort bereits andeutet, soll „dreckiges“ Geld in sauberes Geld umgewandelt werden. Geld, das illegal durch Betrug oder illegale Handlungen erwirtschaftet wurde, soll wieder in den normalen Geld- und Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden. Diese Vorgehensweisen soll das Geldwäschegesetz vorbeugen und stoppen.

Warum ist das Geldwäschegesetz im Edelmetallhandel strenger als in anderen Bereichen?

Die Standardschwelle für Güter beträgt 10.000,00 €. Das gilt zum Beispiel für Juweliere. Aber der Gesetzgeber hat in Deutschland in den letzten Jahren die Regulierungen für Edelmetalle stark verschärft und die Grenzen für den Kauf bei Anlagegütern auf 2.000,00 € festgelegt. Edelmetalle in Form von Münzen und Barren wurden mit den Jahren für illegale Geldwäsche immer beliebter, da sich Anlagemünzen und -barren weltweit wieder verkaufen lassen und somit die Spuren der Herkunft verwischt werden konnten.

Die strengen Regelungen sollen zur Prävention und somit zur Bekämpfung von Geldwäsche dienen. Es soll sichergestellt werden, dass der Edelmetallhandel nicht für illegale Zwecke oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden kann.

Welche Regelungen gelten beim Kauf von Edelmetallen?

Gold und andere Edelmetallanlagen können in regelmäßigen Abständen (4 Wochen) bis zu einem Betrag von 1.999,99 € ohne Abgaben der Personalien in bar erworben werden.

Ab einem Barbetrag von 2.000,00 € sind Edelmetallhändler verpflichtet, die eigenen Kunden zu kennen – Know your customer. Zu diesem Zweck müssen die Kunden nicht nur Angaben machen, sondern sind diese vom Verkäufer zu überprüfen, ob die Angaben korrekt und plausibel sind. Dazu gehören unter anderem folgende Vorgehensweisen und Prüfungen:

  1. Identifizierung der Kunden: Die Identität muss anhand eines gültigen Legitimationspapiers – zum Beispiel Personalausweis – geprüft werden. Die persönlichen Daten – Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtstag und Ausweisdaten – werden übernommen und gespeichert.
  2. Prüfung des wirtschaftlichen Berechtigten: Ist der Käufer auch der Eigentümer des Geldes? Ist der Kunde im Auftrag einer Drittperson oder einer Gesellschaft tätig? Der wirtschaftliche Berechtigte muss ermittelt und identifiziert werden.
  3. Grund des Kaufes: Einholung und Bewertung des Geschäftes – passt das Geschäft und das Volumen zum Käufer?
  4. Politisch exponierte Personen: Feststellung, ob es sich beim Vertragspartner oder den wirtschaftlich Berechtigten um eine politisch exponierte Person handelt.

Zur Dokumentation der Prüfung des Kunden und der Herkunft des Geldes wird ein Formular von der Aufsichtsbehörde ausgefüllt und an die Vertragsunterlagen zur Aufbewahrung angehängt.

Verstärkte Sorgfaltspflicht beim Kauf von Edelmetallen?

Bei größeren Investments ist der Käufer verpflichtet, einen Nachweis über die Herkunft des Bargeldes gemäß GWG zu erbringen. Die Nachweise sowie der Dokumentationsbogen zur verstärkten Sorgfaltspflicht werden an die Rechnung geheftet und verbleiben beim Händler.

Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist entscheidend, um die Integrität des Finanzsystems zu wahren und sicherzustellen, dass der Edelmetallhandel nicht für illegale Zwecke missbraucht wird. Verstöße gegen das Geldwäschegesetz können zu erheblichen Geldstrafen und anderen rechtlichen Konsequenzen führen.

Was müssen Sie als Käufer beachten?

Eigentlich müssen Sie beim Kauf von Edelmetallen nicht viel beachten. Es wird nur ein gültiger Ausweis, sowie ggf. eine Herkunft des Geldes vom Verkäufer verlangt. Die Datenaufnahme dient ausschließlich der Sorgfaltspflicht. Ohne diese Vorgehensweise dürfen und werden keine Edelmetalle erworben. Die personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder gemeldet. Dafür müssen schwerwiegende Verdachtsmomente vorliegen.

Insgesamt stellt das Geldwäschegesetz sicher, dass der Handel mit Edelmetallen transparent und rechtmäßig abläuft. Sowohl Händler als auch Käufer haben bestimmte Pflichten, die sie erfüllen müssen, um die Integrität des Finanzsystems zu wahren und illegale Aktivitäten zu verhindern. Indem Sie sich als Käufer über die geltenden Bestimmungen informieren und bereit sind, Ihre Identität nachzuweisen, können Sie dazu beitragen, dass der Kauf von Edelmetallen ab einem Wert von 2.000,00 € sicher und legal erfolgt.

 

01.07.2024

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